Beispielsweise im Falle einer Scheidung, Erbschaft oder aus Bilanzierungszwecken werden Sie früher oder später mit dem Begriff „Verkehrswertgutachten“ konfrontiert. Sie fragen sich jedoch: Was ist ein Verkehrswertgutachten? Wir haben eine Erklärung für Sie.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist im Baugesetzbuch geregelt.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§194 Baugesetzbuch, BauGB).
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch für eine Immobilie zu erstellen, wird in der aller Regel von Erben, Käufer, Eigentümern, Kreditinstitutionen etc. beauftragt um eine objektive verlässliche neutrale Marktpreisberechnung des Grundstücks und Immobilienwertes zu erhalten.
Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Die für die Wertermittlung relevanten Unterlagen werden bei den entsprechenden Ämtern beantragt oder vom Eigentümer soweit vorhanden zur Verfügung gestellt:
- Bauplanunterlagen
- Grundbuchauszug
- Baulastenverzeichnis
- Mieterliste mit Kaltmieten, letzte Erhöhungszeitpunkte
- Gewerbemietverträge mit Hinweisen, ggf. auszugsweise (Kaltmiete, Flächen, Pläne, Index/Staffelregelungen, Instandhaltung, Kündigungsfristen).
- Hinweise zu besonderen Rechtsverhältnissen/Bauschäden
- Baugesuch Baugenehmigung
- Erbbaurechtsvertrag
- Lagepläne
- Katasterauszüge
Zu welchen Anlässen werden Verkehrswertgutachten benötigt?
- Schenkung
- von privat ins Unternehmen
- Behörden und Finanzamt
- Kauf / Verkauf Immobilie
- Beleihung
- Zwangsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaft
Bernhard Luiz Dipl.-Sachverständiger (DIA) führt Immobilienwertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke durch. Dafür wird jedes Bewertungsobjekt persönlich besichtigt und die Bausubstanz genau dokumentiert.
Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Definition des Verkehrswertes im Sinne des § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Abhängig von der Art des Objektes erfolgt die Ermittlung des Verkehrswerts.
Zur Wertermittlung sind das Vergleichswertverfahren (§15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmowertV), das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV), das Sachwertverfahren (§§21 bis 23 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln. (§8 ImmoWertV)
Honorar
Der Preis für ein Verkehrswertgutachten ist abhängig vom Aufwand und Umfang der mit dem Grundstück verbundenen Gebäude und Rechte. Prinzipiell kann der Preis für ein Verkehrswertgutachten frei verhandelt werden. Wir orientieren uns mit unseren Honoraren an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die noch vor einigen Jahren verbindlich einzusetzen war, sowie und an den veröffentlichten Honorarsätzen der Verbände für Sachverständige der Immobilienbewertung. Ein Verkehrswertgutachten für kleine Einheiten ohne Besonderheiten erstellen wir für Sie ab 2.599 € incl. 19% Mehrwertsteuer.
Gern können wir für die Bewertung Ihrer Immobilie vorab einen Festpreis vereinbaren. Rufen Sie mir einfach an, dann sprechen wir darüber.